Hier investieren die Europäische Union und das Land Niedersachsen in die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Projektauswahl


Mindestkriterien für die Förderung

1 Das Projekt liegt in der Region Weserleiter oder ist ein Kooperationsprojekt
2 Das Projekt erfüllt mindestens einen Fördertatbestand der regionalen Handlungsstrategie und leistet einen Beitrag zu ihrer Umsetzung
3 Das Projekt widerspricht keiner übergeordneten Planung oder Strategie
4 Der Projektträger ist in der Region tätig und kann die Umsetzung gewährleisten
5 Für das Projekt liegt eine aussagefähige Projektskizze inkl. Kosten- und Finanzierungsplan vor (Vordruck)
6 Der Antrag an das ArL kann nach LAG-Beschlussfassung innerhalb von 12 Wochen eingereicht werden. Kooperationsprojekte bilden eine Ausnahme. Bei diesen Projekten laufen die 12 Wochen ab der letzten LAG-Sitzung aller Kooperationspartner

Die folgenden Qualitätskriterien dienen der Bildung eines "Rankings". Für den Fall, dass nicht für alle eingegangenen Förderanträge ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Außerdem können Projekte mit mindestens 7/10 Qualitätskriterien eine Fördersatzerhöhung von 10% erreichen.

Qualitätskriterien

7 Das Projekt erfüllt mehr als einen Fördertatbestand
8 Das Projekt hat überörtliche Strahlkraft
9 Das Projekt ist innovativ, hat Modellcharakter in der Region (z.B. neue Medien, Technik, Materialien, Vorgehensweisen o.ä.)
10 Das Projekt unterstützt ehrenamtliche Tätigkeit
11 Das Projekt leistet einen Beitrag zur Barrierefreiheit
12 Das Projekt leistet einen Beitrag zur Chancengleichheit
13 Das Projekt fördert den Einbezug von Kindern und Jugendlichen oder leistet einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.
14 Das Projekt leistet einen Beitrag zum Erhalt der örtlichen Baukultur.
15 Das Projekt leistet einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an seine Auswirkungen
16 Das Projekt trägt zur Stärkung des lokal-regionalen Arbeitsmarktes bei.
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