Hier investieren die Europäische Union und das Land Niedersachsen in die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Hier investieren die Europäische Union und das Land Niedersachsen in die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Fördersätze
Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25% der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.
Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.
Öffentlicher Projektträger | 70% |
Private Projektträger mit Gewinnabsicht | 25% der Nettokosten ohne Bonusmöglichkeit |
Private Projektträger ohne Gewinnabsicht/ Projekte mit gemeinnütziger Wirkung | 70% |
Kooperationsprojekte | 65% brutto bzw. 75% netto; Keine Erhöhung des Fördersatzes durch Qualitätskriterien |
Fördermittelobergrenze (Projekte mit Gewinnabsicht)) | 50.000€ |
Fördermittelobergrenze (Projekte ohne Gewinnabsicht) | 200.000€ |
Förderuntergrenze | 5.000€ Projektkosten unabhängig von der Rechtsform des Projektträgers |
Beispielrechnung:
Projektkosten | 10.000€ |
---|---|
Fördersatz | 70 % |
LEADER-Förderung | 7.000€ |
Öffentliche Ko-Finanzierung | 1.750€ |
Eigenmittel | 1.250€ |