Fördersätze


Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25% der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.

Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.

Öffentlicher Projektträger 70%
Private Projektträger ohne Gewinnabsicht/ Projekte mit gemeinnütziger Wirkung 70%
Kooperationsprojekte 65% brutto bzw. 75% netto; Keine Erhöhung des Fördersatzes durch Qualitätskriterien
Regionalmanagement 80%
Fördermittelobergrenze (Projekte ohne Gewinnabsicht) 200.000€ (Bei regional bedeutenden Projekten behält sich die LAG vor die Fördermittelobergrenze auf 250.000€ zu erhöhen. Die Besonderheit ist separat zu begründen.)
Förderuntergrenze 5.000€ Projektkosten unabhängig von der Rechtsform des Projektträgers
Fördersatzerhöhung Projekte können bei Erreichen von mindestens 80 Punkten eine Fördersatzerhöhung um 10% erreichen.

Beispielrechnung:

Projektkosten 10.000€
Fördersatz 70 %
LEADER-Förderung 7.000€
Öffentliche Ko-Finanzierung 1.750€
Eigenmittel 1.250€