Hier investieren die Europäische Union und das Land Niedersachsen in die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Fördersätze


Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25% der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.

Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.

Öffentlicher Projektträger 70%
Private Projektträger mit Gewinnabsicht 25% der Nettokosten ohne Bonusmöglichkeit
Private Projektträger ohne Gewinnabsicht/ Projekte mit gemeinnütziger Wirkung 70%
Kooperationsprojekte 65% brutto bzw. 75% netto; Keine Erhöhung des Fördersatzes durch Qualitätskriterien
Fördermittelobergrenze (Projekte mit Gewinnabsicht)) 50.000€
Fördermittelobergrenze (Projekte ohne Gewinnabsicht) 200.000€
Förderuntergrenze 5.000€ Projektkosten unabhängig von der Rechtsform des Projektträgers

Beispielrechnung:

Projektkosten 10.000€
Fördersatz 70 %
LEADER-Förderung 7.000€
Öffentliche Ko-Finanzierung 1.750€
Eigenmittel 1.250€
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