Fördersätze
Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25% der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.
Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.
Öffentlicher Projektträger | 70% |
Private Projektträger ohne Gewinnabsicht/ Projekte mit gemeinnütziger Wirkung | 70% |
Kooperationsprojekte | 65% brutto bzw. 75% netto; Keine Erhöhung des Fördersatzes durch Qualitätskriterien |
Regionalmanagement | 80% |
Fördermittelobergrenze (Projekte ohne Gewinnabsicht) | 200.000€ (Bei regional bedeutenden Projekten behält sich die LAG vor die Fördermittelobergrenze auf 250.000€ zu erhöhen. Die Besonderheit ist separat zu begründen.) |
Förderuntergrenze | 5.000€ Projektkosten unabhängig von der Rechtsform des Projektträgers |
Fördersatzerhöhung | Projekte können bei Erreichen von mindestens 80 Punkten eine Fördersatzerhöhung um 10% erreichen. |
Beispielrechnung:
Projektkosten | 10.000€ |
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Fördersatz | 70 % |
LEADER-Förderung | 7.000€ |
Öffentliche Ko-Finanzierung | 1.750€ |
Eigenmittel | 1.250€ |